Motorradführerschein (Klasse A)
Leichtmotorräder
Der Motoradführerschein wird im Gegensatz zum Autoführerschein nicht sofort uneingeschränkt ausgestellt. Entscheidend ist das Lebensalter. Macht man mit 18 den unten beschriebenen Kurs samt Prüfung – meist in Kombination mit dem Autoführerschein – erhält man für zwei Jahre nur eine eingeschränkte Lenkberechtigung, die sogenannte "Vorstufe A". Mit diesem Führerschein darf man Motorräder bis 25 KW (34 PS) Leistungsgewicht lenken.
Ab dem vollendeten 21. Lebensjahr gilt diese Lenkberechtigung dann uneingeschränkt.
Mit dem A-Führerschein darf man Motorräder und Motorräder mit Beiwagen lenken, aber auch Kraftfahrzeuge mit 3 oder 4 Rädern, die nicht schwerer als maximal 400 kg (Eigenmasse) sind. Für Lenker und Mitfahrer gilt selbstverständlich Helmpflicht. Vom 16. bis zum 20. Lebensjahr gilt das Alkohol-Limit von 0,1 Promille.
Motorradfahren mit Führerschein B
Ein Motorrad bis 125 ccm und 11 KW darf man übrigens auch lenken, wenn man keinen A-Schein hat. Voraussetzung dafür sind 5 Jahre Besitz des B-Führerscheines und die Absolvierung von 6 Fahrstunden in der Fahrschule. Prüfung ist keine erforderlich. Es wird dann von der Behörde im Führerschein der sogenannte "Code 111" eingetragen.

